Finden Sie es hier mit nur wenigen Fragen heraus.
Haben Sie eine schriftliche Kündigung erhalten?
Was bedeutet eine „schriftliche“ Kündigung?
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss zwingend schriftlich erfolgen. Ist das nicht der Fall, so entfaltet die Kündigung von Anfang an keine Rechtswirkung. Das Kündigungsschreiben muss dem Gekündigten im Original und eigenhändig vom Kündigungsberechtigten unterschrieben zugehen. Eine Kündigung per Telefax, Computerfax, Email oder auf mündlichem Weg ist daher unzulässig.
War der Kündigende zum Ausspruch der Kündigung berechtigt?
Neben dem Arbeitnehmer ist auf der Arbeitgeberseite der persönlich handelnde Arbeitgeber selbst oder sein gesetzlicher bzw. rechtsgeschäftlicher Vertreter kündigungsberechtigt. Hat diese Person das Kündigungsschreiben nicht unterzeichnet, ist die Kündigung unwirksam. – Bitte auswählen –JaNein
Die Kündigung ist möglicherweise aus formellen Gründen unwirksam.
Nach § 623 BGB ist nur eine schriftliche Kündigung wirksam. Zögern Sie also nicht Kontakt zu uns aufzunehmen: Beachten Sie unbedingt, dass eine Klagefrist von 3 Wochen gilt. Sie müssen also innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben. Sie sollten also schnellstmöglich Kontakt aufnehmen.
Haftungsausschluss
Die Überprüfung ersetzt keine Rechtsberatung für den konkreten Sachverhalt im Einzelfall, sondern gibt lediglich eine erste Einschätzung anhand allgemeiner Prüfungskriterien. Eine Haftung für das Prüfungsergebnis im Rahmen unseres Kündigungschecks wird daher nicht übernommen.
Wann war der Zugang der Kündigung?
Zugang der Kündigung, was heißt Zugang?
Die Kündigung gilt als zugegangen, wenn sie derart in den Machtbereich (Sphäre) des Gekündigten gelangt ist, dass mit der Kenntnisnahme unter regelmäßigen Umständen zu rechnen ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Arbeitgeber die Kündigung dem Gekündigten überreicht oder sie im Briefkasten eingeworfen wird. – Bitte auswählen –Vor über 20 TagenVor 20 Tagen oder weniger
Die Kündigung ist möglicherweise nicht angreifbar.
Dennoch sollten Sie unverbindlich und kostenlos Kontakt zu uns aufnehmen, um Ihre Angaben zu überprüfen. Neben der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes kann es weitere Gründe geben, nach denen sich die Unwirksamkeit der Kündigung ergibt.
Handelt es sich um eine außerordentliche bzw. fristlose Kündigung?
Was heißt außerordentliche Kündigung? Ist die Kündigungsfrist beachtet?
Eine außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung, durch die das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund in der Regel ohne Einhalten einer gesetzlichen, tarifvertraglichen oder einzelvertraglichen Kündigungsfrist beendet wird. Sie kann nur innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden, nachdem der zur Kündigung Berechtigte den wichtigen Grund erfahren hat. – Bitte auswählen –JaNein
Die Kündigung ist nach Ihren Angaben angreifbar.
Zögern Sie also nicht Kontakt zu uns aufzunehmen: Beachten Sie unbedingt, dass eine Klagefrist von 3 Wochen gilt. Sie müssen also innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben. Sie sollten also schnellstmöglich Kontakt aufnehmen.
Seit wann besteht das Arbeitsverhältnis?
Wesentlich für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes ist der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses. Hierbei handelt es sich um den Zeitpunkt, an dem der Arbeitnehmer mit seiner neuen Tätigkeit beginnt. In der Regel fallen das Datum des Vertragsabschlusses und der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses nicht zusammen. Der Beginn ist grds. im Arbeitsvertrag geregelt. – Bitte auswählen –Mehr als 6 Monate6 Monate oder weniger
Sind bei Ihrem Arbeitgeber mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt?
Beschäftigtenzahl, Teilzeitmitarbeiter, Auszubildende, gemeinsamer Betrieb.
Maßgeblich ist die Anzahl der Vollzeitbeschäftigte, die in Ihrem Unternehmen tätig ist. Hierbei sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Hiervon erfasst sind auch Leiharbeiter. Bei einem Gemeinschaftsbetrieb zählen für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes alle den Betrieben angehörige Beschäftigte.
Ein Gemeinschaftsbetrieb ist ein gemeinsamer Betrieb mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrVG). In einem Gemeinschaftsbetrieb gibt es also mindestens zwei verschiedene Unternehmen, die formal betrachtet Arbeitgeber sein können. Die in einem Gemeinschaftsbetrieb beschäftigten Arbeitnehmer haben einen Arbeitsvertrag aber in der Regel nur mit einem der an dem Gemeinschaftsbetrieb beteiligten Unternehmen. – Bitte auswählen –JaNein
Besteht Sonderkündigungsschutz?
Unter anderem für folgende Personengruppen besteht ein besonderer Kündigungsschutz: Menschen mit einer Schwerbehinderung (mindestens 50% oder dessen gleichgestellt), Betriebsratsmitglied, Azubi, Elternzeit, Mutterschutz, Personen in Pflegezeit. – Bitte auswählen –JaNein