Wirtschaftsrecht

Ihre externe Rechtsabteilung – 12 Stunden am Tag für Sie erreichbar!

Wir sind verlässlicher Partner im Unternehmensrecht und bieten umfassende Dienstleistungen, von Gründungen und Unternehmenskäufen bis zur Vertragsgestaltung und Prozessführung. Wir unterstützen mit unserem erbrechtlichen Dezernat bei der Unternehmensnachfolge. Im Bereich Vertragswesen decken wir das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Lieferantenverträge, Arbeitsverträge und mehr ab, passen diese an geltende Rechtsvorschriften an und überprüfen bestehende Vertragswerke. Wir vertreten Sie beim Forderungseinzug, beginnend mit einer sorgfältigen Schuldnererfassung. Wir mahnen Schuldner an, leiten gerichtliche Mahnverfahren ein und kümmern uns um die Zwangsvollstreckung nach Vollstreckungsbescheiden, Vergleichen und Urteilen. Wir verstehen uns als externe Rechtsabteilung für mittelständische Unternehmen, die keine eigene oder nur eine kleinere Rechtsabteilung haben. Wir nehmen Ihnen Ihr Problem ab, halten Sie während des gesamten Prozesses über den Stand Ihrer Angelegenheiten informiert. Wir bieten umfassende rechtliche Lösungen aus einer Hand, um rechtliche Herausforderungen effektiv anzugehen. Auf Wunsch bieten wir Ihnen einen zentralen Ansprechpartner in der Kanzlei, der Ihre Fragestellungen mit unseren Fachdezernaten klärt.

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Unsere Beratungsfelder

  • Beratung von Unternehmen zu wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten
  • Gestaltung und Prüfung von Verträgen im geschäftlichen Kontext
  • Vertretung bei Streitigkeiten vor Gericht oder Schiedsgerichten
  • Unterstützung bei Fusionen, Übernahmen und Umstrukturierungen
  • Compliance-Prüfung und -Beratung zur Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
  • Beratung zur Gründung, Liquidation oder Umwandlung von Unternehmen
  • Hilfe bei Finanzierungsfragen und Kapitalmarkttransaktionen
  • Klärung von Fragen des Handelsrechts, Kartellrechts und Steuerrechts
  • Vertretung in insolvenzrechtlichen Angelegenheiten

Ihre Vorteile

  • 30 Jahre Erfahrung
  • Fachanwälte in allen gängigen Gebieten
  • Verschiedene Standorte
  • Abwicklung Online und in Präsenz
  • Zertifiziert nach DIN IN ISO 9001:2015
  • Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

Unsere Mandanten

  • Unternehmen
  • Geschäftsführer
  • Privatpersonen

Ihre Ansprechpartner:innen

Nicola Buchholz

Häufig gestellte Fragen

Frage: Wieviel Zeit nimmt die Umstrukturierung eines Unternehmers in Anspruch?

Antwort: Kleine Umstrukturierungen, wie Änderungen in der Organisationsstruktur oder im Management, können in wenigen Wochen bis zu einigen Monaten abgeschlossen sein. Bei mittleren Umstrukturierungen, die Änderungen in Abteilungen, Produktlinien oder Geschäftsfeldern beinhalten, kann der Prozess mehrere Monate dauern, typischerweise zwischen sechs Monaten bis zu einem Jahr.
Komplexe Umstrukturierungen wie Fusionen, Übernahmen oder Unternehmensspaltungen können mehrere Jahre dauern, abhängig von der Größe der beteiligten Unternehmen, den regulatorischen Anforderungen, den Verhandlungen und anderen rechtlichen Aspekten.

Frage: Gelten im Geschäftsverkehr andere Bestimmungen als bei Vertragsbeziehungen zwischen Privatpersonen?

Antwort: Ja, im Geschäftsverkehr gelten oft andere Bestimmungen als bei Privatpersonen. Dies resultiert aus der Tatsache, dass Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Privatpersonen speziellen Regulierungen unterliegen. Hier sind einige Hauptunterschiede:

  • Im Geschäftsverkehr sind Verträge in der Regel komplexer und detaillierter, da sie spezifische Bedingungen, Lieferzeiten, Mengen, Qualität und andere geschäftliche Aspekte regeln müssen.
  • Die Haftung im Geschäftsverkehr kann eingeschränkt oder erweitert sein, abhängig von den Vertragsbedingungen und den gesetzlichen Bestimmungen. Unternehmen können ihre Haftung begrenzen oder ausschließen, was in privaten Verträgen oft nicht möglich ist.
  • Steuerliche Aspekte, wie Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und andere Unternehmenssteuern, spielen im Geschäftsverkehr eine zentrale Rolle und müssen in Verträgen und Transaktionen berücksichtigt werden.
  • Unternehmen unterliegen speziellen Compliance-Anforderungen, wie Anti-Korruptionsgesetzen, Datenschutzbestimmungen und anderen regulatorischen Vorgaben, die im Geschäftsverkehr eingehalten werden müssen.
  • Der Umgang mit personenbezogenen Daten und Datenschutzbestimmungen ist im Geschäftsverkehr strenger geregelt, insbesondere bei B2C-Geschäften (Business-to-Consumer) im Vergleich zu B2B-Geschäften (Business-to-Business).
  • Die Gewährleistung und Garantien für Produkte oder Dienstleistungen können im Geschäftsverkehr anders gestaltet sein und können je nach Art des Geschäfts und der Vertragsverhandlungen variieren.